Elektronische Signaturen
Die drei Signatur-Stufen nach eIDAS, wann welche Signatur ausreicht und warum Canvas-Signaturen für die meisten Freelancer-Verträge rechtsgültig sind.
Elektronische Signaturen ermöglichen es, Verträge und Angebote digital zu unterzeichnen – schnell, bequem und rechtsgültig. Dieser Leitfaden erklärt die verschiedenen Signatur-Stufen und wann welche Signatur für Ihre Zwecke ausreicht.
Die drei Signatur-Stufen nach eIDAS
Die EU-Verordnung eIDAS definiert drei Stufen elektronischer Signaturen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau:
| Merkmal | Einfache (EES) | Fortgeschrittene (FES) | Qualifizierte (QES) |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsniveau | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Identitätsprüfung | Keine | Begrenzt (z.B. SMS-Code) | Streng (Video-Ident) |
| Kryptographie | Nicht erforderlich | Erforderlich | Zertifiziert erforderlich |
| Beweiskraft | Gering | Mittel | Hoch (Anscheinsbeweis) |
| Ersetzt Schriftform | ❌ | ❌ | ✅ |
| Kosten | Gering/kostenlos | Moderat | Höher |
Einfache elektronische Signatur (EES)
Die einfachste Form der elektronischen Signatur:
- Eingescannte Unterschrift
- Getippter Name
- Canvas-Signatur (mit dem Finger oder Stift gezeichnet)
- Checkbox „Ich stimme zu"
Rechtliche Wirkung: Grundsätzlich als Willenserklärung anerkannt, aber geringere Beweiskraft bei Streitigkeiten.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Höheres Sicherheitsniveau durch:
- Eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner
- Identifizierung des Unterzeichners (z.B. E-Mail + SMS-Code)
- Nachträgliche Änderungen sind erkennbar
- Kryptographische Sicherung
Rechtliche Wirkung: Erhöhte Beweiskraft, für die meisten Geschäftsverträge empfohlen.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die höchste Stufe mit maximaler Rechtssicherheit:
- Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter
- Strenge Identitätsprüfung (Video-Ident, PostIdent)
- Entspricht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift
- Ersetzt die gesetzliche Schriftform
Rechtliche Wirkung: Maximale Beweiskraft, gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Wann reicht welche Signatur?
Der Grundsatz der Formfreiheit
Das deutsche Zivilrecht erlaubt die meisten Verträge formfrei – mündlich, per E-Mail oder digital. Die Schriftform (§ 126 BGB) ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Formfreie Verträge (EES/FES ausreichend)
Für die meisten Freelancer-Verträge reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur:
| Vertragsart | Empfohlene Signatur |
|---|---|
| Werkverträge (§ 631 BGB) – Projekte, Design, Entwicklung | EES oder FES |
| Dienstverträge (§ 611 BGB) – Beratung, Coaching | EES oder FES |
| Angebote und Auftragsbestätigungen | EES mit Audit-Trail |
| Freelancer-Rahmenverträge | FES |
| AGBs und Nutzungsbedingungen | EES (Checkbox) |
Schriftform erforderlich (QES nötig)
In diesen Fällen ist die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich oder die Schriftform komplett ausgeschlossen:
| Dokument | Anforderung |
|---|---|
| Befristete Arbeitsverträge | QES oder handschriftlich |
| Nachvertragliche Wettbewerbsverbote | QES oder handschriftlich |
| Arbeitsrechtliche Kündigungen | Nur handschriftlich (§ 623 BGB) |
| Bürgschaften (außer kaufmännische) | QES oder handschriftlich |
| Schuldversprechen/-anerkenntnisse | QES oder handschriftlich |
Wichtig: Für arbeitsrechtliche Kündigungen ist die elektronische Form ausgeschlossen – hier ist immer eine handschriftliche Unterschrift erforderlich.
Canvas-Signaturen: Rechtlich ausreichend?
Eine häufige Frage: Sind mit dem Finger oder Stift gezeichnete Signaturen rechtsgültig?
Ja, für formfreie Verträge sind Canvas-Signaturen rechtsgültig
Canvas-Signaturen gelten als einfache elektronische Signatur (EES) und sind damit für die meisten Freelancer-Verträge vollkommen ausreichend.
Für erhöhte Beweiskraft dokumentieren
Um die Beweiskraft einer Canvas-Signatur zu erhöhen, sollten Sie folgende Informationen speichern:
- Zeitstempel – Datum und Uhrzeit der Unterzeichnung
- Name und E-Mail des Unterzeichners
- IP-Adresse
- Signatur-Grafik – Die tatsächlich gezeichnete Unterschrift
- Browser und Geräteinformationen
- Hash-Wert des Dokuments – Nachweis, dass das Dokument nicht verändert wurde
Dieser „Audit-Trail" erhöht die Beweiskraft erheblich und macht die Signatur praktisch so sicher wie eine FES.
Empfehlungen für Proposal Air
| Dokumenttyp | Empfohlene Signatur |
|---|---|
| Angebot (< 5.000 €) | EES mit Audit-Trail |
| Angebot (> 5.000 €) | FES |
| Werkvertrag | FES |
| NDA/Vertraulichkeitsvereinbarung | FES oder QES |
| Auftragsverarbeitung (AVV nach DSGVO) | FES oder QES |
So nutzen Sie Signaturen in Proposal Air
- Signatur aktivieren – Aktivieren Sie die Signatur-Funktion für Ihr Angebot
- Link versenden – Ihr Kunde erhält einen Link zur Unterzeichnung
- Signatur erfassen – Der Kunde unterschreibt per Canvas oder Tipp-Signatur
- Audit-Trail erstellt – Alle relevanten Daten werden automatisch gespeichert
- PDF generiert – Ein signiertes PDF mit allen Nachweisen wird erstellt
Internationale Anerkennung
Die eIDAS-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Qualifizierte elektronische Signaturen aus einem EU-Land werden in allen anderen EU-Ländern anerkannt.
Für Nicht-EU-Länder
| Land | Anerkennung |
|---|---|
| Schweiz | Eigenes ZertES-Gesetz, weitgehend kompatibel |
| USA | E-SIGN Act und UETA, liberaler als EU |
| UK | Nach Brexit eigene Regelung, aber weitgehend kompatibel |
Für internationale Verträge empfiehlt sich im Zweifelsfall eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Vereinbarung der Schriftform im Vertrag selbst.
Häufige Fragen
Ist eine E-Mail-Bestätigung ausreichend?
Ja, für formfreie Verträge kann auch eine E-Mail-Bestätigung („Hiermit beauftrage ich...") als Willenserklärung gelten. Die Beweiskraft ist jedoch geringer als bei einer Canvas-Signatur mit Audit-Trail.
Was passiert bei Signatur-Fälschung?
Bei strittigen Signaturen liegt die Beweislast unterschiedlich:
- EES/FES: Der Absender muss die Echtheit beweisen
- QES: Der Empfänger muss die Fälschung beweisen (Anscheinsbeweis)
Brauche ich einen externen Signatur-Dienst?
Nicht unbedingt. Für EES und FES können Sie eigene Lösungen nutzen. Für QES benötigen Sie einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (z.B. D-Trust, sign-me, Swisscom).
Weiterführende Themen
- Best Practices – Angebote professionell gestalten
- DSGVO – Datenschutz bei digitaler Vertragsunterzeichnung
- Conversion-Tipps – Digitale Signaturen für schnellere Abschlüsse
Rechnungsstellung
Erstellen Sie professionelle Rechnungen aus akzeptierten Angeboten, versenden Sie diese elektronisch als PDF oder ZUGFeRD-E-Rechnung und verwalten Sie Ihre komplette Rechnungshistorie mit Statusverfolgung und Audit-Trail.
DSGVO bei Angeboten und Kundendaten
Welche Kundendaten Sie speichern dürfen, Aufbewahrungsfristen und die passenden Rechtsgrundlagen für Ihre Datenverarbeitung.