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Dokumentation
Elektronische SignaturenElektronische Signaturen

Elektronische Signaturen

Die drei Signatur-Stufen nach eIDAS, wann welche Signatur ausreicht und warum Canvas-Signaturen für die meisten Freelancer-Verträge rechtsgültig sind.

Elektronische Signaturen ermöglichen es, Verträge und Angebote digital zu unterzeichnen – schnell, bequem und rechtsgültig. Dieser Leitfaden erklärt die verschiedenen Signatur-Stufen und wann welche Signatur für Ihre Zwecke ausreicht.

Die drei Signatur-Stufen nach eIDAS

Die EU-Verordnung eIDAS definiert drei Stufen elektronischer Signaturen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau:

MerkmalEinfache (EES)Fortgeschrittene (FES)Qualifizierte (QES)
SicherheitsniveauNiedrigMittelHoch
IdentitätsprüfungKeineBegrenzt (z.B. SMS-Code)Streng (Video-Ident)
KryptographieNicht erforderlichErforderlichZertifiziert erforderlich
BeweiskraftGeringMittelHoch (Anscheinsbeweis)
Ersetzt Schriftform
KostenGering/kostenlosModeratHöher

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfachste Form der elektronischen Signatur:

  • Eingescannte Unterschrift
  • Getippter Name
  • Canvas-Signatur (mit dem Finger oder Stift gezeichnet)
  • Checkbox „Ich stimme zu"

Rechtliche Wirkung: Grundsätzlich als Willenserklärung anerkannt, aber geringere Beweiskraft bei Streitigkeiten.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Höheres Sicherheitsniveau durch:

  • Eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner
  • Identifizierung des Unterzeichners (z.B. E-Mail + SMS-Code)
  • Nachträgliche Änderungen sind erkennbar
  • Kryptographische Sicherung

Rechtliche Wirkung: Erhöhte Beweiskraft, für die meisten Geschäftsverträge empfohlen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die höchste Stufe mit maximaler Rechtssicherheit:

  • Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter
  • Strenge Identitätsprüfung (Video-Ident, PostIdent)
  • Entspricht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift
  • Ersetzt die gesetzliche Schriftform

Rechtliche Wirkung: Maximale Beweiskraft, gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Wann reicht welche Signatur?

Der Grundsatz der Formfreiheit

Das deutsche Zivilrecht erlaubt die meisten Verträge formfrei – mündlich, per E-Mail oder digital. Die Schriftform (§ 126 BGB) ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Formfreie Verträge (EES/FES ausreichend)

Für die meisten Freelancer-Verträge reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur:

VertragsartEmpfohlene Signatur
Werkverträge (§ 631 BGB) – Projekte, Design, EntwicklungEES oder FES
Dienstverträge (§ 611 BGB) – Beratung, CoachingEES oder FES
Angebote und AuftragsbestätigungenEES mit Audit-Trail
Freelancer-RahmenverträgeFES
AGBs und NutzungsbedingungenEES (Checkbox)

Schriftform erforderlich (QES nötig)

In diesen Fällen ist die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich oder die Schriftform komplett ausgeschlossen:

DokumentAnforderung
Befristete ArbeitsverträgeQES oder handschriftlich
Nachvertragliche WettbewerbsverboteQES oder handschriftlich
Arbeitsrechtliche KündigungenNur handschriftlich (§ 623 BGB)
Bürgschaften (außer kaufmännische)QES oder handschriftlich
Schuldversprechen/-anerkenntnisseQES oder handschriftlich

Wichtig: Für arbeitsrechtliche Kündigungen ist die elektronische Form ausgeschlossen – hier ist immer eine handschriftliche Unterschrift erforderlich.

Canvas-Signaturen: Rechtlich ausreichend?

Eine häufige Frage: Sind mit dem Finger oder Stift gezeichnete Signaturen rechtsgültig?

Ja, für formfreie Verträge sind Canvas-Signaturen rechtsgültig

Canvas-Signaturen gelten als einfache elektronische Signatur (EES) und sind damit für die meisten Freelancer-Verträge vollkommen ausreichend.

Für erhöhte Beweiskraft dokumentieren

Um die Beweiskraft einer Canvas-Signatur zu erhöhen, sollten Sie folgende Informationen speichern:

  • Zeitstempel – Datum und Uhrzeit der Unterzeichnung
  • Name und E-Mail des Unterzeichners
  • IP-Adresse
  • Signatur-Grafik – Die tatsächlich gezeichnete Unterschrift
  • Browser und Geräteinformationen
  • Hash-Wert des Dokuments – Nachweis, dass das Dokument nicht verändert wurde

Dieser „Audit-Trail" erhöht die Beweiskraft erheblich und macht die Signatur praktisch so sicher wie eine FES.

Empfehlungen für Proposal Air

DokumenttypEmpfohlene Signatur
Angebot (< 5.000 €)EES mit Audit-Trail
Angebot (> 5.000 €)FES
WerkvertragFES
NDA/VertraulichkeitsvereinbarungFES oder QES
Auftragsverarbeitung (AVV nach DSGVO)FES oder QES

So nutzen Sie Signaturen in Proposal Air

  1. Signatur aktivieren – Aktivieren Sie die Signatur-Funktion für Ihr Angebot
  2. Link versenden – Ihr Kunde erhält einen Link zur Unterzeichnung
  3. Signatur erfassen – Der Kunde unterschreibt per Canvas oder Tipp-Signatur
  4. Audit-Trail erstellt – Alle relevanten Daten werden automatisch gespeichert
  5. PDF generiert – Ein signiertes PDF mit allen Nachweisen wird erstellt

Internationale Anerkennung

Die eIDAS-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Qualifizierte elektronische Signaturen aus einem EU-Land werden in allen anderen EU-Ländern anerkannt.

Für Nicht-EU-Länder

LandAnerkennung
SchweizEigenes ZertES-Gesetz, weitgehend kompatibel
USAE-SIGN Act und UETA, liberaler als EU
UKNach Brexit eigene Regelung, aber weitgehend kompatibel

Für internationale Verträge empfiehlt sich im Zweifelsfall eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Vereinbarung der Schriftform im Vertrag selbst.

Häufige Fragen

Ist eine E-Mail-Bestätigung ausreichend?

Ja, für formfreie Verträge kann auch eine E-Mail-Bestätigung („Hiermit beauftrage ich...") als Willenserklärung gelten. Die Beweiskraft ist jedoch geringer als bei einer Canvas-Signatur mit Audit-Trail.

Was passiert bei Signatur-Fälschung?

Bei strittigen Signaturen liegt die Beweislast unterschiedlich:

  • EES/FES: Der Absender muss die Echtheit beweisen
  • QES: Der Empfänger muss die Fälschung beweisen (Anscheinsbeweis)

Brauche ich einen externen Signatur-Dienst?

Nicht unbedingt. Für EES und FES können Sie eigene Lösungen nutzen. Für QES benötigen Sie einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (z.B. D-Trust, sign-me, Swisscom).

Weiterführende Themen

  • Best Practices – Angebote professionell gestalten
  • DSGVO – Datenschutz bei digitaler Vertragsunterzeichnung
  • Conversion-Tipps – Digitale Signaturen für schnellere Abschlüsse