Zum Inhalt springen
Dokumentation

Steuern und Rechtliches

Alles zur Kleinunternehmerregelung (inkl. der neuen Grenzen ab 2025), korrektem USt-Ausweis und Reverse-Charge bei EU-Kunden.

Die korrekte steuerliche Behandlung Ihrer Angebote und Rechnungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie schützt Sie auch vor teuren Nachzahlungen und rechtlichen Problemen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten steuerlichen Aspekte für Freelancer in Deutschland.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Selbstständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Wichtige Änderungen ab 01.01.2025

ZeitraumVorjahresgrenzeLaufendes Jahr
Bis 31.12.202422.000 € (brutto)50.000 € (brutto)
Ab 01.01.202525.000 € (netto)100.000 € (netto)

Wichtig: Die Grenzen beziehen sich ab 2025 auf Netto-Umsätze, nicht mehr auf Brutto-Umsätze.

Der „Fallbeileffekt"

Neu ab 2025: Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze erfolgt ein sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Umsatzsteuer.

Beispiel: Ihre bisherigen Umsätze im Jahr betragen 98.000 €. Sie schließen einen Auftrag über 5.000 € ab. Die ersten 2.000 € sind noch umsatzsteuerfrei, für die restlichen 3.000 € müssen Sie sofort 19% USt (570 €) abführen.

Pflichthinweis auf Angeboten und Rechnungen

Ab 2025 ist folgender Hinweis verpflichtend, wenn Sie als Kleinunternehmer tätig sind:

„Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."

Tipp: In Proposal Air können Sie diesen Hinweis in Ihren Einstellungen als Standard für alle Angebote hinterlegen.

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Geeignet für:

  • Überwiegend Privatkunden
  • Geringe Betriebsausgaben mit wenig Vorsteuer
  • Nebenberufliche Selbstständigkeit
  • Einfache Buchhaltung gewünscht

Weniger geeignet für:

  • Hohe Anfangsinvestitionen (Vorsteuerabzug entgeht)
  • Überwiegend B2B-Kunden (diese rechnen mit Netto-Preisen)
  • Regelmäßige größere Anschaffungen
  • Wunsch nach professionellerem Erscheinungsbild

Umsatzsteuersätze

Als regelbesteuerter Freelancer müssen Sie den korrekten Steuersatz ausweisen:

SteuersatzAnwendung
19%Regelsteuersatz für die meisten Dienstleistungen (Beratung, IT, Marketing)
7%Urheberrechtliche Nutzungsrechte (Grafik, Design, Texte), journalistische Leistungen, Bücher/E-Books
0%EU-Kunden (Reverse Charge), Drittland-Kunden

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz (7%)?

Der ermäßigte Satz gilt für die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken:

  • Grafikdesign und Illustrationen
  • Texte und redaktionelle Inhalte
  • Fotografien
  • Softwareentwicklung (bei Überlassung der Nutzungsrechte)
  • Journalistische Beiträge

Wichtig: Die reine Dienstleistung (z.B. Beratung, technische Umsetzung) unterliegt weiterhin 19%. Oft wird daher gemischt abgerechnet.

Reverse-Charge bei EU-Kunden

Wenn Sie Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen, greift das Reverse-Charge-Verfahren:

Voraussetzungen

  1. Ihr Kunde ist ein Unternehmen (nicht Privatperson)
  2. Ihr Kunde hat eine gültige USt-IdNr.
  3. Die Leistung ist eine „sonstige Leistung" (keine Warenlieferung)

So rechnen Sie ab

  • Kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung
  • Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder englisch: „Reverse Charge")
  • Angabe Ihrer USt-IdNr. und der USt-IdNr. des Kunden
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) ans BZSt bis zum 25. des Folgemonats

Beispiel-Rechnungshinweis

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger zu entrichten."

Drittland-Kunden (Schweiz, USA, UK etc.)

Bei Kunden außerhalb der EU ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar:

  • Keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen
  • Empfohlener Hinweis: „In Deutschland nicht steuerbare Leistung"
  • Keine Zusammenfassende Meldung erforderlich
  • Prüfen Sie die Steuerpflicht im Zielland

Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG)

Diese Angaben sind auf jeder Rechnung gesetzlich vorgeschrieben:

PflichtangabeErforderlich
Name und Anschrift (Aussteller + Empfänger)
Steuernummer ODER USt-IdNr.
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und Art der Leistung
Zeitpunkt der Leistung
Nettobetrag
Steuersatz und Steuerbetrag
Hinweis auf Steuerbefreiung (wenn zutreffend)

Für Angebote

Für Angebote gibt es keine gesetzlichen Pflichtangaben. Die oben genannten Angaben sind jedoch empfohlen, um:

  • Professionell zu wirken
  • Die spätere Rechnungsstellung zu erleichtern
  • Missverständnisse bei der Preisgestaltung zu vermeiden

Wichtige Fristen und Meldepflichten

MeldungFristBei wem
USt-Voranmeldung (monatlich)10. des FolgemonatsFinanzamt
USt-Voranmeldung (quartalsweise)10. des FolgemonatsFinanzamt
Zusammenfassende Meldung (ZM)25. des FolgemonatsBZSt
USt-Jahreserklärung31.07. des FolgejahresFinanzamt

Mit Dauerfristverlängerung haben Sie für die USt-Voranmeldung einen Monat länger Zeit.

Tipps für Proposal Air

So nutzen Sie Proposal Air für steuerlich korrekte Angebote:

  1. Profil konfigurieren – Hinterlegen Sie Steuernummer/USt-IdNr. und Kleinunternehmer-Status
  2. Automatische Hinweise – Die korrekten Steuerhinweise werden automatisch eingefügt
  3. Kundendaten prüfen – Bei EU-Kunden wird automatisch auf Reverse-Charge hingewiesen
  4. Vorlagen erstellen – Erstellen Sie separate Vorlagen für Inland, EU und Drittland
  5. Export für Steuerberater – Exportieren Sie Ihre Angebote für die Buchhaltung

Haftungsausschluss

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Weiterführende Themen